1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Brandenburger Theater GmbH für deren künstlerischen Bereich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen ebenfalls, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Brandenburger Theater GmbH ersichtlich. Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Brandenburger Theater GmbH keine Gewähr.
3. Eintrittspreise
Die Brandenburger Theater GmbH veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt. Ermäßigungen werden den berechtigten Personen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
4. Kartenabgabe
Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen der Brandenburger Theater GmbH genannten Zeiten. Die Brandenburger Theater GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken. Schwerbehinderte Menschen können bevorzugt behandelt werden. Erfolgt die Bezahlung und Abholung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben. Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Brandenburger Theater GmbH veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis der Brandenburger Theater GmbH zulässig. Die Brandenburger Theater GmbH haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.
5. Kartenrückgabe
Die Brandenburger Theater GmbH ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten zurückzunehmen. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen, für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben bzw. umgetauscht werden.
Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.
Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarte bei der Theaterkasse innerhalb einer Woche zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Kartenverlust
Verliert der Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
7. Einlass
Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet. Es besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum nach Vorstellungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher in Einzelfällen mit Rücksicht auf die anderen Gäste nur in geeigneten Pausen in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dabei besteht bis zur regulären Pause kein Recht auf Plätze in der erworbenen Preiskategorie.
8. Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Brandenburger Theater GmbH behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben. Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Für einzelne Vorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.
9. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Brandenburger Theater GmbH gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.
10. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Intendanten, der sich Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abendpersonals Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nicht gestattet in den Kassenbereichen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Brandenburger Theater GmbH den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist in den Spielstätten der Brandenburger Theater GmbH nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der Brandenburger Theater GmbH ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
12. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten der Brandenburger Theater GmbH erleidet, haftet die Brandenburger Theater GmbH, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
13. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 07.11.2007 in Kraft. Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brandenburger Theater GmbH außer Kraft.
14. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.